Viele Menschen, Bürgerinitiativen und wir Grüne haben heute Stellung genommen zu den ergänzenden Gutachten des Umweltsenats zur geplanten Müllverbrennungsanlage Heiligenkreuz. Die Gutachten sind nach wie vor unzureihen und tendenziös. So sieht eine unabhängige Prüfung sicher nicht aus!!
Aber es bleibt ja noch abzuwarten, wie der Umweltsenat die Gutachten sowie die Berufungen und Stellungnahmen beurteilt. Ich erwarte mir, dass die Argumente der Bevölkerung genauso ernst genommen werden und in die Prüfung einfließen!
Hier die Hauptpunkte aus der Stellungnahme der Grünen (mehr Details in der Stellungnahme):
- Meteorologie, Klima, Luftschadstoffe: das Gutachten stützt sich auf eine falsche ÖNORM; das Gutachten von Dr. Schorling (Gutachter der Bürgerinitiative) wurde nicht widerlegt, denn die ursprüngliche Gutachterin – also die Geprüfte – hat sich selbst überprüft
- IT-Sicherheit: Sicherheitsfragen rund um Computersysteme (die Anlage soll immerhin vollautomatisch laufen) wurde nicht untersucht
- Hydrologie: Die Auswirkungen der geplanten MVA wurden nicht über den ganzen Betriebszeitraum von 50 Jahren untersucht, auch Beeinträchtigungen der Wasserqualität in der Region wurde nicht ausreichend geprüft
- Landschaft und Erholoung:
- keine fachliche Eignung des Sachverständigen
- Missachtung des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes
- unzulässige Eliminierung der “nutzerabhängigen” Verfahrensansätze; die Beurteilung des Landschaftsbildes ist subjektiv, trotzdem wird die Wahrnehmung der betroffenen Bevölkerung nicht berücksichtigt und als “fremdbestimmt” dargestellt
- scheinwissenschaftliche Begründung der angeblich relevanten Sichtbarkeit der geplanten Anlage von ca. 10 km
- keinem dem Stand der Technik entsprechenden Visualisierungen und irreführende Darstellung der Höhenrelationen
- unvollständige Argumentation von Sichtverschattungen durch vorhandene Gehölze – Auflagen zum Erhalt dieser Gehölze wurden nämlich nicht erteilt
- absolutes Fehlurteil in der IST-Analyse hinsichtlich “technoider Raumüberprägung” und “Vorbelastung”
- unvollständiges Ermittlungsverfahren: keine Gutachten zu allen Berufungsvorbringen
- völlig unzureichender Ortsaugenschein
Geschrieben von: Christiane am 10.02.2010
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