500 Menschen aus Voitsberg protestieren in Graz gegen das geplante Kohlekraftwerk (ÖDK III). Und das mit Recht!
Denn auch die Beantwortung meiner Anfragen durch BM Berlakovich und Mitterlehner bestätigen unsere Befürchtungen.
Kern meiner Anfragen Ende Dezember war, zu erfahren ob die steirischen Behörden rechtskonform vorgehen und wie dieses Vorhaben in einem Feinstaubsanierungsgebiet auch nur denkbar sein soll. Die nun erfolgten Antworten verschaffen keineswegs Klarheit, sondern geben eher Anlass zum Staunen und Ärgern.
Klar zum Ausdruck gebracht hat gestern aber die Bevölkerung was sie von diesem Projekt hält – obwohl sie natürlich nicht gefragt wurden.
Für mich ist klar in einem Feinstaubsanierungsgebiet kann kein Steinzeit-Kohlekraftwerk gebaut werden. Und auch in einer österreichischen Klima- und Energiepolitik hat Kohle nichts verloren. Wir müssen Raus aus Öl, Gas, Kohle und Atom und alle Mittel endlich in erneuerbare Energie stecken!
Zur Anfragen an BM Mitterlehner:
Minister Mitterlehner und seine Unterbehörden wissen nicht, welche Sanierungsmaßnahmen bei der Altanlage in Summe gesetzt wurden, trotzdem wurde der Anlage im Jahre 2007 aber von der BH Voitsberg ein Persilschein ausgestellt: “Die Anlage entspricht dem Stand der Technik!‘“, heißt es in der Anfragebeantwortung. Die letzte dem Ministerium bekannte Sanierungsmaßnahme wurde 1989 gesetzt, also vor 21 Jahren – Trotzdem sagt die BH Voitsberg 2007: “Alles paletti, keine Anpassungsmaßnahmen notwendig!” Unglaublich das Behörden und Ministerium so die Menschen in der Region, die jetzt schon mit sehr hoher Feinstaubbelastung zu kämpfen haben, beruhigen wollen. Es kann doch nicht sein, dass eine Anlage dem Stand der Technik entspricht, wenn sie vor 21 Jahren das letzte mal saniert und seither nie mehr überprüft wurde!?
Noch dazu kommt, dass bei der geplanten Anlage bei SO2 Emissionen bis zu 400 mg/Nm3 und bei Staub 50mg/ Nm3 erlaubt sind, während gemäß der 13. BImSchV (deutsche Bundesimmissionsschutzverordnung, die von Sachverständigen herangezogen wird) der Stand der Technik bei Großfeuerungsanlagen dieser Größenordnung bei 200 mg/Nm3 SO2 und 20mg/ Nm3 Staub liegt! Also mehr als die Hälfte weniger!!
Anfragebeantwortung zum Download
Zur Anfrage an BM Berlakovich:
Österreich kann die Feinstaubgrenzwerte jetzt schon nicht einhalten. Deswegen hat Österreich um Fristverlängerung bei der EU angesucht. Relevant für die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ist das Jahr 2005. Das heißt die Emissionen des ÖDK III waren noch (indirekt immissionsseitig) erfasst. Der Maßnahmenkatalog, der nach Brüssel gemeldet wurde, also welche Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung in Zukunft noch gesetzt werden, bezog sich nicht auf das ÖDK III (siehe Antworten des Umweltministeriums), obwohl – wie die Behörde ja nicht müde wird zu betonen – ÖDK III über eine aufrechte Bewilligung verfügt.
Hier werden die Argumente also gedreht wie man´s grade braucht. Wenn ÖDKIII eine aufrechte Bewillung, dann müssen hier auch Feinstaubreduktionsmaßnahmen vorgesehen werden. Wenn nicht, dann müsste das Projekt ohnehin neu beantragt werden, wäre jedenfalls UVP-pflichtig und sicher nicht genehmigungsfähig!
Der Anteil des ÖDK an den Feinstaub- und NOx-Emissionen in der Steiermark ist nämlich beachtlich. Geht man allein nach den tatsächlichen Jahresfrachten (und nicht nach den maximal erlaubten Grenzwerten), so beträgt der Anteil des ÖDK an den steirischen Feinstaubemissionen gemäß Minister Berlakovich 0,7%, der Anteil an den steirischen NOx-Emissionen beträgt 1,1 Prozent. Setzt man jedoch die Jahresfracht bei NOx gemäß Wirtschaftsministerium (eine Staub-Jahresfracht ist nicht angegeben) ein, so ist der Anteil gleich höher: 1,97%. Eine ähnliche Steigerung ist für den Feinstaubanteil der ÖDK anzunehmen. Das heißt: Die Entscheidung Kohlekraftwerk Ja oder Nein entscheidet wesentlich darüber, ob aus der Feinstaub belasteten Region Voitsberg wieder eine Qualitätsregion werden kann und damit die Luftqualitätsrichtlinie der EU eingehalten werden kann.
Anfragebeantwortung zum Download
Die Grünen gehen nach den aktuellen Antworten weiterhin davon aus, dass eine Wiederinbetriebnahme zu versagen ist.
Geschrieben von: Christiane am 2.03.2010

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