Feinstaubbilanz zum Winterausklang – Gesundheitsgefährdung unverändert – österreichische Behörden säumig

An 16 Orten in Österreich wurde bereits jetzt das zulässige Jahreskontingent an Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte (25) überschritten. Einige weitere werden das in den nächsten Tagen “schaffen”. Sowohl Bund als auch die Länder sind mit Gegenmaßnahmen in Verzug. Landwirtschaftsminister Berlakovich muss dem Parlament endlich die Novelle für das Immissionsschutzgesetz Luft vorlegen.

Überschreitungen in Österreich:

Jetzt gibt es schon Überschreitungen in: Graz, Leibnitz, Wien, Salzburg, Weiz, St. Andrä, Fürstenfeld, Wolfsberg, Köflach, Innsbruck. Es sind also die Länder Stmk, W, S, K und T  im Verzug. Die aktuellen Feinstaubwerte und -überschreitungen können sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes verfolgen.

Insgesamt nehmen die Feinstaub belasteten Gebiete in Österreich seit den offiziellen Messungen 2001 kontinuierlich zu. An und für sich sollte laut EU Luftqualitäts-RL ab 1. 1. 2005 der Grenzwert von  50 µg/m³ eingehalten werden können.

Doch was passiert in Österreich?

Statt ausreichende Maßnahmen zu ergreifen stellten Bund und Länder einen Antrag bei der EU-Kommission, diese Frist bis Juni 2011 zu erstrecken, um erst dann den Grenzwert einhalten zu müssen. Diese Fristerstreckung musste Österreich für insgesamt 24 Städte und mehrere Gebiete in der Stmk und NÖ einreichen. Die EU-Komission genehmigte für alle Orte/Gebiete die Fristerstreckung mit Ausnahme von Graz, hob jedoch etwa für Wien hervor, dass kurzfristige Maßnahmen vorzusehen seien, die auch die „Aussetzung der Tätigkeiten, die zur Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte beitragen“, umfassen. Die in Graz vorgesehenen Maßnahmen waren angesichts der hohen Belastung als nicht ausreichend eingestuft wurden.

Daher Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich:

Österreich gehört daher zu jenen Staaten, gegen die wegen der Feinstaubbelastung ein Vertragsverletzungsverfahren läuft.  Die Reaktion Österreichs fiel offenbar unbefriedigend aus, da die Kommission am 8. Feber 2010 ein Mahnschreiben schickte.

Wer ist dafür verantwortlich?

Es gibt viele Feinstaubquellen und viele die zuständig sing, daher auch viele Verantwortliche

Eine der Hauptursachen ist der Verkehr. Hier sind die Landeshauptleute bzw. die zuständigen LandesrätInnen verspflichtet, zum Schutz der Bevölkerung jedenfalls kurzfristige Maßnahmen wie Fahrverbote zu setzen. Für die am meisten betroffenen Gebiete Graz und Wien sind das Landesrat Wegscheider (S) und Landesrätin Sima (S). In beiden Ländern gibt es aber selbst bei länger andauernden Grenzwertüberschreitungen keine PKW-Fahrverbote.

Aber auch Industrie und Gewerbe tragen zur Feinstaubbelastung bei. Da sind besonders die Emissionsverordnungen nach z.B. der Gewerbeordnung, dem Abfallwirtschaftsgesetz, dem Emissioinsschutzgesetz für Kesselanlagen, etc. relevant. Hier wird aber nicht der Stand der Technik verordnet!

Beispiel: Für die geplante Wiedererrichtung des Kohlekraftwerks ÖDK III in Voitsberg gilt ein Staub-Grenzwert von 50 mg/m3. In Deutschland liegt der Grenzwert bei 20 mg/m3, faktisch erreichbar und in den BAT-Dokumenten der EU sind 5 mg/m3!

Dafür ist Wirtschaftsminister Mitterlehner (V) verantwortlich, der endlich auch österreichische Verordnungen dem Stand der Technik entsprechend gestalten muss.

Wegen all dieser Misstände muss das Immisionsschutzgesetz Luft (IG-L) novelliert werden. Dafür ist Landwirtschaftsminister Berlakovich zuständig. Die Begutachtungsfrist dafür endete bereits am 11. Dezember 2009. Bisher hat Berlakovich dem Parlament aber noch keinen Entwurf vorgelegt.

Bund und Länder streiten also wieder mal – über Grenzwerte, die Umweltzonen-Regelung und Beschränkungen von Verkehr und Gewerbe.

Berlakovich muss deshalb dem Parlament rasch einen Vorschlag vorlegen. Dieser muss auch ein Klagerecht für BürgerInnen enthalten!

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