Tierschutzprozess: Beschuldigter kommt zu Wort – wer hört zu?

Am zweiten, dritten und vierten Hauptverhandlungstag wurde der Erstbeschuldigte DDr. Martin Balluch einvernommen. Abgeschlossen ist die Einvernahme noch nicht.

Die Stellungnahme des Erstbeschuldigten

Nachdem DDr. Martin Balluch keine konkreten Einzelstrafttaten vorgeworfen werden, ist er allgemein auf § 278a eingegangen. Richterin Mag. Arleth hat sofor unterbrochen mit dem Hinweis, dass seine Einstellung dazu ohnehin bekannt wäre. Die Richterin verfolgt Medienberichte und öffentliche Aussagen zum Verfahren offenbar sehr genau.

DDr. Balluch setzte seine Stellungnahme fort. Und obwohl § 245 Abs 1 S 2 StPO ausdrücklich vorsieht, dass der Angeklagte berechtigt ist „der Anklage eine zusammenhängende Erklärung des Sachverhalts entgegenzustellen“, wurde er schon nach einigen Minuten von der Richterin immer wieder unterbrochen. Das ist bei „exzessiven Redefluss des Angeklagten“ zwar zulässig, die zusammenhängende Erklärung von Martin Balluch (Zwischenfragen- und Bemerkungen der Richterin eingerechnet) war aber insgesamt nicht länger als 45 Minuten und damit wesentlich kürzer als der Vortrag der Anklage. Ganz objektiv scheint mir das nicht zu sein.

Es wird daher genau zu beobachten sein, wie sich die Richterin bei den anderen Beschuldigten verhalten wird.

Im Anschluss machte Richterin Arleth dem Beschuldigten in rascher Vorhalte, die nicht der Reihenfolge des Strafantrages entsprach. Vielmehr gewann man den Eindruck, sie versuchte an diesem Vormittag, zu einer Zeit also, wo die größte Medienpräsenz im Gerichtssaal vorhanden war, dem Angeklagten die aus ihrer Sicht belastendsten Indizien vorzuhalten.

Während der jeweiligen Antwort DDr. Balluchs suchte sie bereits im elektronischen Akt, den nächsten Vorhalt, sodass sie nicht den Eindruck vermittelte, sie würde zuhören. Manchmal reagierte der Erstbeschuldigte darauf mit der Bemerkung, sie höre ihm nicht zu oder indem er sich unterbrach und auf die Aufmerksamkeit der Richterin wartete, woraufhin die Richterin stets versicherte: „Ich höre eh zu.“ Da sie aber gerade diesen Eindruck nicht erweckte ging DDr. Balluch teilweise dazu über „bli bla blu“ zu sagen. Es dauerte eine Zeitlang bis Richterin Mag. Arleth diese dadaistische Verantwortung des Beschuldigten mitbekam und wiederum versicherte: „Ich höre eh zu.“ Diese mangelnde Aufmerksamkeit dem gegenüber, was der Angeklagte zu sagen hatte, viel auch den Zuhörern und Medienleuten auf und führte teilweise zu missbilligenden Äußerungen aus dem Publikum. Der Standard titelte sogar: „Bli Bla Blu – Die Richterin hört nicht zu.“

Am Nachmittag des zweiten Verhandlungstages, als die meisten Medienvertreter nicht mehr anwesend waren, hielt sie sich die Richterin mehr an die Reihenfolge des Strafantrages. Sie hörte dem Beschuldigten etwas aufmerksamer zu als am Vormittag, aber noch immer nicht in der Art, wie es der Bedeutung eines Strafverfahrens angemessen wäre.

Am folgenden Verhandlungstag sollte sich das Bild wiederholen. Am Vormittag zeigte sich die Richterin eher ungehalten und hielt DDr. Balluch eher unzusammenhängend aus Ihrer Sicht besonders Belastendes vor. Am Nachmittag verhielt sie sich moderater und hielt sich mehr an die Reihenfolge und einzelne Fakten des Strafantrages.

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