Früh in der Befragung präsentierte Richterin Arleth eine Zeitschrift die bei der Beschuldigten der Basisgruppe Tierrechte (BaT) gefunden worden sei. In der Zeitschrift berichtete eine anonyme ALF-Aktivistin (Animal Liberation Front) über ihre Erlebnisse. Diese Schilderungen las die Richterin sehr ausführlich vor, so als handle es sich um einen Tagebucheintrag des Erstbeschuldigten. Was dieser Bericht, der genausogut von der anonymen Autorin erfunden sein könnte, beweisen solle, wurde nicht klar. Auf Frage eines Anwaltes, um welchen Vorhalt es hier gehe sagte sie: „Das Gericht will darlegen, was die ALF ist.“ Was diese Frage mit den Beschuldigten zu tun hat bleibt offen.
Anwalt Bischoff versuchte in diesem Zusammenhang fünfmal das Wort zu erhalten – es wurde ihm nicht erteilt. Einen objektiven Eindruck hinterließ die Richterin so nicht. Ihre Anmerkung „Das Verhandlungsklima ist nüchtern und sachlich!“ wurde vom Publikum mit Gelächter quittiert.
Geschrieben von: Christiane am 11.03.2010
Teilen
Twittern
