Überführungsbdürfnis der Richterin

Insgesamt vermittelt Richterin Arleth den Eindruck, ihr sei daran gelegen, DDr. Balluch zu überführen. Dies wird deutlich an ihren eigenen Internetrecherchen außerhalb der Hauptverhandlung, die aus ihrer Sicht nur Belastendes zu Tage förderten, aber auch an ihrem Verhalten insgesamt.

Die Richterin scheint entlastenden Einwendungen und Argumenten äußerst kritisch gegenüber zu stehen. Die Entscheidung über die Ladung der in der Hauptverhandlung beantragten Zeugen behielt sie sich bislang vor, auch jene, die zu einem (angeblich) belastenden Indiz entlastendes beitragen konnten. Rechtsanwalt Mag. Traxler hatte schon vor Beginn der Hauptverhandlung im Zuge der Gegenschriften zum Strafantrag über 100 Zeugen beantragt. Keiner wurde bis jetzt geladen, es wurde auch über keinen dieser Anträge entschieden.

Hingegen wurden die von der Staatsanwaltschaft schriftlich beantragten Zeugen sehr wohl geladen, wenn auch nicht alle. Auf Nachfragen Anwalt Traxlers in der Hauptverhandlung erklärte die Richterin, alle bereits schriftlich beantragten Zeugen müssen in der Hauptverhandlung neuerlich mündlich beantragt werden. Dies verwundert umso mehr, als die Richterin ansonsten, beispielsweise wenn es um ihre eigenen Internetrecherchen außerhalb der Hauptverhandlung geht, sehr auf das Prinzip der amtswegigen Wahrheitsforschung pocht. Danach müsste sie aber Entlastungszeugen laden, auch wenn ihr der Umstand nicht mündlich in der Hauptverhandlung, sondern in einer Gegenschrift zur Kenntnis gebracht wurde.

Je überzeugender die Rechtfertigungen und Erklärungen des Erstbeschuldigten DDr. Balluchs waren, umso weniger schien sie ihm zuzuhören. Manchmal quittierte sie diese Ausführungen mit einem „Okay“ in leichtfertigen Tonfall, so als wäre sie eigentlich enttäuscht, dass DDr. Balluch einen weiteren Vorhalt zerstreuen konnte.

Bezeichnend beispielweise war Ihre Befragung zu folgendem Thema: DDr. Balluch wurde zur Last gelegt, er habe die kriminelle Organisation in ihrer Anti-Jagd-Kampagne dadurch unterstützt, dass er sich als Jäger verkleidet auf einem Jagdkongress befunden habe und diesen fluchtartig verlassen habe, als er als DDr. Balluch erkannt wurde. DDr. Balluch erklärte, er habe sich nicht als Jäger verkleidet sondern als Journalist für diese Veranstaltung angemeldet. Er sei durchaus aufgefallen unter den zumeist 70jährigen Männern in Grün. Auch habe er für das Radio von dieser Veranstaltung berichtet. Aus diesem Bericht, ergebe sich die Richtigkeit seiner Angaben. Diesen Radiobericht vorzuspielen beantragte nun der Rechtsanwalt des Erstbeschuldigten, Mag. Stefan Traxler. Daraufhin gab die Richterin bekannt, dies sei nicht nötig, da sie in der Anwesenheit des Erstbeschuldigten am Jägerkongress keine Unterstützung der kriminellen Organisation sehe. Da fragt sich natürlich, warum die Richterin DDr. Balluch zuvor so intensiv zu dem Thema befragte, als sei dies ein ganz entscheidender Sachverhalt. Doch kaum möchte er die Unrichtigkeit der Darstellung im Strafantrag beweisen, ist es plötzlich uninteressant. RA Traxler beantragte dann noch verschiedene Zeugen zu dem Thema – die Richterin behielt sich, wie bislang immer, die Entscheidung darüber vor.

Kommentare

Wenn TIERSCHÜTZER sich wie Verbrecher benehmen, sind sie keine Tierschützer und sollen auch als Verbrecher bestraft werden.

damit man ein verbrecher ist, muss man doch erst etwas verbrechen! und genau das wird ja dem ddr.balluch NICHT vorgeworfen. es sei denn eine gesinnung ist bereits ein verbrechen, allerdings wären österreichs gefängnisse dann bald alle überfüllt und die strassen leer.

Ich hoffe das die armen Tierschützer endlich mal in Ruhe gelassen werden.!
Die meisten davon hatten einen Job,und jetzt dürfen sie Arbeitslos im Gericht verharren, nur weil sie für die Rechte der Tiere kämpfen.

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