TierschützerInnenprozess – Die Vorhalte

In wesentlichen lassen sich die Vorhalte gegen DDr. Balluch nach den ersten 4 Prozesstagen in drei Gruppen einteilen:

  1. Vorhalte über zumeist in nichtöffentlichen Mails geäußerte Meinungen, beispielsweise zum Thema Animal Liberation Front (ALF).
  2. Vorhalte über angebliche Kontakte insb zu Mitgliedern der Basisgruppe Tierrechte (BaT), und zu zwei Ex-ALF-Aktivisten aus England, nämlich Keith Mann und Barry Horn.
  3. Vorhalte zu völlig legalen oder allenfalls verwaltungsstrafrechtlich relevanten oder eine Besitzstörung darstellenden Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Pelzfarmrecherchen in Skandinavien oder Run Ins.

In wenigen Fällen wird DDr. Balluch auch vorgeworfen, Bekennerschreiben verfasst zu haben. Der Vorwurf gründet auf ein mehr als zweifelhaftes linguistisches Gutachten eines pensionierten AHS-Lehrers, der dafür 35.000 € von der Polizei erhielt.

Interessanterweise werden die Straftaten, auf welche sich die Bekennerschreiben beziehen, DDr. Balluch aber gar nicht vorgeworfen, sie wurden also nicht als Einzelstraftaten angeklagt, sondern das angebliche Verfassen der Bekennerschreiben sei ledigich eine Unterstützung der kriminellen Organisation gewesen. Es scheint, als wäre die Anklage sich selbst nicht sicher in der Autorenschaft Balluchs.

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