Der Zweitbeschuldigte Mag. Felix Hnat, Obmann der Veganen Gesellschaft Österreichs wurde einvernommen. In den letzten Berichten habe ich die Befürchtung geäußert, Richterin Arleth würde nicht nur bei DDR. Balluch, sondern auch bei den anderen Beschuldigten deren zusammenhängende Erklärung des Sachverhalts (§ 245 Abs 1 StPO) unzulässigerweise unterbrechen. Es kam noch schlimmer
Mag. Hnat musste sich überhaupt erst das Recht erkämpfen, diese Erklärung abgeben zu dürfen. Richterin Arleth hatte ihn nämlich nicht darauf hingewiesen, obwohl in der StPO ausdrücklich steht, dass sie ihm dies „eröffnen“ müsse und statt dessen sogleich mit der eigentlichen Einvernahme begonnen. Als Mag. Hnat sinngemäß sagte, er möchte eine solche Erklärung abgeben, brauchte es überhaupt eine Zeitlang und mehrere Versuche Mag. Hnats, bis sie verstand was er meinte und sie schließlich sagte: „Ja, das steht Ihnen zu.“
Mag. Hnat wird neben Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation unter anderem auch schwere Nötigung vorgeworfen. Dies soll er gemacht haben, in dem er Fürnkranz und Kleiderbauer per Mail eine Kampagne wie die gegen P&C angekündigt haben soll.
In Wahrheit hat er nur in Mails nachgefagt, ob die betreffenden Firmen gedenken auch in Zukunft Pelze zu verkaufen, oder nicht lieber aussteigen wollen und eine mögliche Kampagne angekündigt. Einmal wurde erwähnt, dass man eine P&C-Nachfolgekampagne überlege. Daraus schloss der Strafantrag, man hätte mit Sachbeschädigungen, ja gar mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz gedroht (deshalb schwere Nötigung), weil gegen P&C auch Sachbeschädigungen erfolgt seien (freilich nicht im Rahmen der Kampagne des VgT). Ich als Konsumentin möchte das eigentlich schon gerne wissen, wo Pelz verkauft wird und wo nicht!
Mag. Hnat hatte aber stets mit eigenem Namen und von einer VgT-Emailadresse aus gesendet. Es war für ihn wie für alle Beteiligten klar, dass sich eine Kampagne stets auf legale Aktivitäten wie Demos oder Flugzetteln bezog. Auch aus Telefonüberwachungsprotokollen mit einer Coaktivistin wird das deutlich.
Davon, dass mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz gedroht wurde, scheint auch die Richterin nicht auszugehen. Ansonsten scheint sie die weit hergeholten Vorwürfe des Strafantrages aber zu akzeptieren. Ihre Fragen, ob man nicht mit der Kampagnenankündigungen oder auch mit Demos Druck erzeugen wollte, deuten sogar darauf hin, dass für Sie – besonders bedenklich – sogar eine Nötigung durch legale Kampagnen denkbar sein könnte. Die Tendenz normale Kampagnenankündigungen als Nötigung zu verfolgen ist fast noch schlimmer, als die Verfolgung von Aktivisten nach § 278a StGB. Denn was ist denn sonst der Sinn einer Kampagne?
Wenn man gegenüber Unternehmen nicht mehr ankündigen kann, die Öffentlichkeit über ihre problematischen Praktiken zu informieren oder Kampagnen zu fahren, hört sich jede NGO-Arbeit und jede kritische Berichterstattung auf.
Und genau darum geht´s in der ganzen 278a-Debatte. Kritische NGOs und Bürgerinitiativen dürfen nicht bedroht werden!!!!
Geschrieben von: Christiane am 12.03.2010
Teilen
Twittern
