Auch nach der Einvernahme des Zweitbeschuldigten Mag. Hnat, Wirtschaftswissenschafter und Obmann der Veganen Gesellschaft Österreichs (VGÖ), konnte die Staatsanwaltschaft keinen einzigen konkreten Hinweise vorlegen, dass eine kriminelle Organisation überhaupt existiert.
Mag. Hnat wird u.a. vorgeworfen, er sei eine Verbindungsperson zwischen den hauptsächlich inkriminierten Gruppen Verein gegen Tierfabriken (VgT) und Basisgruppe Tierrechte (BaT), die gemeinsam die angebliche kriminelle Organisation bilden sollen.
Wie sich aus Telefonabhörprotokollen ergibt, beschränkten sich die Kontakte zwischen BaT und Vgt auf ein Minimum: Von insgesamt über 15.000 Telefonaten, die Mag. Hnat in Überwachungszeitraum geführt hat, waren gerade 10 mit (angeblichen) BaT-Angehörigen. Danach hatte Mag. Hnat den Kontakt zu (angeblichen) BaT-Angehörigen völlig abgebrochen.
Auch an diesem Verhandlungstag ging es ansonsten, wie an fast allen vorangegangenen, ausschließlich um NGO-Aktivitäten sowie um Mails des Beschuldigten und darin zum Ausdruck gelangende Einstellungen.
Geschrieben von: Christiane am 18.03.2010
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