Verhandlungsführung mit schiefer Optik setzt sich fort; zahlreiche Entlastungszeugen beantragt

Auch  heute fiel wieder auf, dass Richterin Arleth häufig lange Vorhalte machte, zu denen sie dem Beschuldigten erst später Gelegenheit gab Stellung zu nehmen. Regelmäßig fragte sie sodann, ob die Staatsanwaltschaft noch Fragen habe und setzte dann ihre Befragung fort, ohne den Verteidigern die Möglichkeit zur Fragestellung einzuräumen.

Erst nachdem der Staatsanwaltschaft zwei oder dreimal das Fragerecht eingeräumt worden war, konnten sich die Verteidiger das Wort erkämpfen. Den Eindruck von Ausgewogenheit bzw Waffengleichheit – ein bestimmendes Prinzip der StPO und des fairen Verfahrens nach Art 6 MRK – erweckt eine solche Verhandlungsführung nicht. Möglicherweise ist Mag. Arleth diese Einseitigkeit der Verhandlungsführung gar nicht bewusst, was es freilich nicht besser macht, würde es doch zeigen, dass ihr die Anklage emotional näher ist als die Verteidigung.

Wiederum nahm Richterin Arleth ein vorgelegtes Schriftstück nicht an und einen Beweisantrag nicht zur Kenntnis.

Die Verteidigung beantragte über ein Dutzend weiterer Zeugen u.a. zum Beweis, dass die Mails und Aussagen von Mag. Hnat nicht im kriminellen oder eine kriminelle Organisation unterstützenden Sinne zu verstehen sind und dass das Verhalten Mag. Hnats im NGO-Bereich üblich ist.

Nach wie vor wurde noch kein einziger Zeuge der Verteidigung vom Gericht geladen, oder über eine Ladung entschieden.

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