erste Kritikpunkte durch BürgerInneninitiative

  • keine ordnungsgemäße Kundmachung: die Auflage der Gutachten ist in Zeitungen erfolgt, im Internet war die Kundmachung aber nicht rechtzeitig, sondern 4 Tage nach der öffentlichen Auflage (das müsste nach §4 UVP-G ebenfalls erfolgen). Daher stellen wir den Antrag die Verhandlung sofort abzubrechen und die Auflage zu wiederholen. – dieser wurde soeben zurück gewiesen (Überraschung!)
  • das Verkehrsministerium schiebt Verantwortung für Protokollierung an BürgerInnen ab. BürgerInnen sollen Ihre Wortmeldungen nachträglich selbst zu Prtokoll geben. Damit wird den BürgerInnen nicht ermöglicht, die Verhandlung durchgängig zu verfolgen. Das Protokoll kann nicht Aufgabe der BürgerInnen sein, sonder das ist wohl das Mindestes was das Ministerium als Dienstleistungen für die BürgerInnen erfüllen muss.

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