** Was steht an in Kopenhagen?
Hintergrund
Die UN Klimarahmenkonvention, 1992 in Rio beschlossen, verankert das völkerrechtlich verbindliche Ziel, einen menschenverursachten Eingriff in das Klimasystem der Erde zu verhindern. Das Kyoto-Protokoll ist ein 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll, in dem sich die industrialisierten Vertragsstaaten verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008 – 1012 um durchschnittlich 5,2% unter das Niveau von 1990 zu senken. Die EU muss ihre CO2 Emissionen im Zeitraum 2008 – 2012 um 8% verringern. Dieses Ziel wurde im so genannten Burden Sharing Agreement auf die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt.
Klimakonferenz Kopenhagen
Die Klimaschutzkonferenz von Kopenhagen (COP 15) vom 7. – 18. Dezember verhandelt ein Kyoto-Nachfolge Regime für die Zeit nach 2012 und wird vorrausichtlich noch bedeutender sein als die Konferenz von 1997, weil es diesmal auch um die Einbeziehung der großen Emittenten USA und China sowie anderer Schwellenländer geht.
Was steht an beim Klimagipfel in Kopenhagen?
Die für ein Kopenhagen-Abkommen zentralen Eckpunkte sind:
- Ein langfristiges, globales Ziel zur Begrenzung des Klimawandels
- Reduktionsziele für die Industriestaaten: Auf Bali (2007) wurde eine Bandbreite für Treibhausgas-Reduktionsziele in Kopenhagen zwischen 25-40 Prozent bis 2020 (Basisjahr: 1990) festgelegt. Nötig wäre zur Erreichung des Ziels, die Erderwärmung auf 2 Grad zu begrenzen eine Reduktion von mindestens 40% . Was bislang auf dem Tisch liegt, genügt bei Weitem nicht. Alle Länder müssen Klimaschutz betreiben – schon aus Eigennutz. Doch die meisten Entwicklungsländer können und sollen in Kopenhagen noch keine Verpflichtungen eingehen, Schwellenländer werden aber auch Verantwortung übernehmen müssen. Denkbar wären z.B. eine verpflichtende Deckelung der Emissionen in der Zukunft oder Ökosteuern, Effizienzstandards etc.
- Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern
- Finanzierung für Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und die Entschädigung für bereits entstandene Klimaschäden in Entwicklungsländern durch die Industrienationen: Für die Finanzierung wird ein massiver Finanztransfer von Nord nach Süd notwendig sein für die Minderung, Anpassung und Technologiekooperation. International werden mindestens EUR 110 Milliarden jährlich zur Verfügung stehen müssen – zusätzlich zu schon bestehenden Verpflichtungen. Aber auch bei extrem ambitionierten Reduktionszielen, werden nicht alle Folgen der globalen Erwärmung vermieden werden können. Vor allem Entwicklungsländer sind betroffen. Konkrete Vorschläge für Umsetzungsmaßnahmen sowie Berechnungen des Finanzierungsbedarfs liegen vor. Die Industrieländer müssen ihre historische Verantwortung wahrnehmen
- Die Rolle der sogenannten „flexiblen Mechanismen“, wie Clean Development Mechanism und der Emissionshandel
Das Übereinkommen von Kopenhagen muss völkerrechtlich verbindlich wie das Kyoto-Protokoll sein. Die Kyoto-Potokoll Struktur sollte beibehalten werden.
Entscheidend für die Einhaltung eines Kopenhagen-Protokolls ist die Verabschiedung von Sanktionen mindestens auf dem Niveau des Kyoto-Protokolls. Die Grünen treten für die Festlegung einer Pönale von 200 US-$ oder 150 Euro pro Tonne CO2 -Äquivalent ein (für die 2020-Ziele), vergleichbar den 100 Euro/t CO2 Strafzahlungen im EU-Emissionshandelssystem. Es darf sich nicht rechnen, seinen Klimaschutzverpflichtungen nicht nach zu kommen.
Die Grünen fordern von der Bundesregierung, sich in Kopenhagen dafür einzusetzen,
- dass die Industrienationen sich auf eine Reduktion der Treibhausgase um 40% bis 2020 festlegen.
- dass die Industrienationen als Hauptverursacher der globalen Erwärmung zur Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern 110 Mrd. Euro pro Jahr ab 2020 bereitstellen.
- dass der Anteil an Erneuerbarer Energie am Weltprimärenergieverbrauch bis 2020 mindestens 20% betragen muss.
- dass Entwicklungsländer 15-30% ihrer Emissionen bis 2020 reduzieren müssen.
- Dass Atomkraft und andere Risikotechnologien (wie CCS und Gentechnik) weiterhin nicht als Klimaschutzmaßnahmen anerkannt werden.
Antrag betreffend Verhandlungsposition der Bundesregierung in Kopenhagen (im Namen von Jugendlichen)

