* § 278a – Die Tierschutzcausa
Tierschutzprozess – Der Grüne Bericht:
Die (bisher) gesammelten Berichte zum Download: Gesammelte Berichte
Da die Berichte sehr umfangreich sind, befinden sich in den Posts nur Auszüge. Für besonders Interessierte habe ich in diesem Dokument alle Berichte gesammelt und aktualisere sie laufend.
*******************************************************************
Was ist § 278 a Stragfgesetzbuch (StGB)?
§ 278a StGB stellt auf Kriminelle Organisatione ab und wird daher auch als “Mafia-Paragraph” bezeichnet. Weil er eben für genau solche Organisationen wie die Mafia geschaffen wurde.
§ 278a lautet: Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),
- die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrochen, oder schwerwiegender strafbarer Handungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffenn, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,
- die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erhebnlichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und
- die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,
ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
*******************************************************************
§ 278 a – die Folgen: “Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle”
Unter §278 a kann man wohl nicht die Tätigkeit einer Tierschutzorganisation – mögen ihre Kampagnen auch noch so kritisch sein – subsumieren. Und wenn das so wäre, was heißt das dann für unsere Gesellschaft?
Dann könnte nämich auch die Tätigkeit jeder anderen kritischen NGO oder unliebsamen BürgerInneninitiative nach §278a verfolgt werden. Wer kommt dann als nächstes dran? Umwelt-NGOs? Menschenrechts-NGOs? BürgerInneninitiativen die etwas aufdecken?
Das darf in einem Rechtsstaat wir Österreich einfach nicht sein! Kritische Menschen müssen ohnehin schon mit genug Repressalien rechnen – sie dürfen nicht auch noch verfolgt werden!
Diese Entwicklung halte ich für sehr bedenklich!!
Jede/r die/der eine Strafttat begeht, soll nach den dafür vorgesehenen Bestimmungen bestraft werden. Aber eben nach den für die entsprechende Straftat vorgesehenen und nicht nach solchen die dafür gedacht sind kriminelle Organisationen wie eben z.B. die Mafia zu verfolgen.
*******************************************************************
Grüne Forderungen:
Grüne für eine Novellierung des § 278a StGB: Missbräuchliche Verwendung von § 278a StGB muss verhindert werden.
Der § 278a StGB wurde im Rahmen der StGNov 1993 im Zusammenhang mit der Schaffung des Deliktes der Geldwäscherei eingeführt. Intention der Schaffung des § 278a StGB war die Bekämpfung schwerer organisierter Kriminalität, gedacht wurde an Organisationen wie beispielsweise die sizilianische Mafia, die kalabrische N’drangheta oder die chinesischen Triaden. Der grüne Initiativantrag zielt darauf ab, eine missbräuchliche Verwendung des § 278a StGB zu verhindern. Es soll nicht möglich sein, dass Vorwürfe im Bereich des zivilen Ungehorsams in Verfahren nach § 278a StGB münden können, da man solche Vorwürfe jeder NGO, Umweltschutzorganisation oder Bürgerinitiative machen kann.
Grüner Initiativantrag zur Änderung des § 278 a
*******************************************************************
Chronologie der Ereignisse:
Vom Beginn der Ermittlungen über die Gründung der SOKO, die Hausdurchsuchungen und die U-Haft bis zum Strafantrag
Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt begann im November 2006 mit konkreten Ermittlungen gegen den Tierschutz auf Basis §278a StGB mit dem Argument, es gäbe eine große internationale kriminelle Organisation im Tierschutz, die erheblichen Einfluss auf Wirtschaft und Politik nehmen würde. Im April 2007 wurde eine eigene SOKO mit 32 BeamtInnen gegründet, die immer massivere Ermittlungsmaßnahmen setzte. Telefone wurden abgehört, Personen observiert und Wohnungen überwacht. Die SOKO brachte Peilsender an 2 Autos an, unternahm 4 Große Lauschangriffe und setzte verdeckte ErmittlerInnen ein.
Diese Maßnahmen brachten keinen Hinweis auf kriminelle Handlungen der Beschuldigten.
Dennoch wurden am 21. Mai 2008 23 Räumlichkeiten (später noch 6 weitere), davon 7 Tierschutzbüros, von maskierten WEGA-Kräften in der Nacht überfallen, die Türen mit einem Rammbock eingeschlagen, den schlafenden Menschen gezogene Schusswaffen ins Gesicht gehalten und sie wurden nackt aus dem Bett gezerrt. Anschließend stellte die SOKO 6 Stunden lang die Wohnungen und Büros auf den Kopf und entfernte Computer, Datenbanken, Mitgliederdateien, Filmarchive, Aktenordner. Manche der betroffenen Organisationen müssen bis heute ohne ihr Material auskommen.
Auch bei den Hausdurchsuchungen kein konkreter Hinweis auf kriminelle Aktivitäten gefunden.
Dennoch wurden 10 Personen in Untersuchungshaft überstellt. Die diesen Personen abgenommenen DNA-Profile und Fingerabdrücke zeigten keine Übereinstimmung mit an Tatorten gefundenen Spuren. Obwohl keine konkreten Vorwürfe für die U-Haft vorgebracht wurden, wurden die Beschuldigten insgesamt 105 Tage in U-Haft behalten und kamen erst durch den Druck der Öffentlichkeit frei.
Im Lauf des Jahres 2009 erstellte die SOKO insgesamt 40 Abschlussberichte gegen Personen, die sie als Mitglieder der kriminellen Organisation beschuldigt. Diese soll seit 1996 aktiv sein und 35 kriminelle Kampagnen durchgeführt haben.
Mitte August 2009 stellte die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt Strafantrag gegen die 10 Beschuldigten, die bereits in U-Haft gesessen waren. Es werden ihnen legale Handlungen vorgeworfen, die aber wissentlich zur Unterstützung der Ziele einer kriminellen Organisation gesetzt worden sein sollen. Und diese kriminelle Organisation soll laut Strafantrag bereits Ende der 1980er Jahre gegründet worden sein, ein Zeitpunkt, zu dem keineR der Angeklagten in Österreich im Tierschutz aktiv war.
*******************************************************************
Weitere Infos:
Meine Artikel rund um §278a und den Prozess
*******************************************************************

